Schülerinnen helfen Schülerinnen
Wann kann die Nachhilfe in Anspruch genommen werden?
- Wenn eine Schülerin eine Frühwarnung erhält
- Empfehlung der unterrichtenden Lehrperson
- So früh als möglich! Nach den ersten Schularbeiten, wenn sie (fast) negativ sind!
Vorgang
Schülerin, die Nachhilfe benötigt, sucht sich auf der Liste eine Schülerin aus und kontaktiert sie selbst oder wendet sich an die Bildungsberaterin, ihren KV oder an die Lehrperson des unterrichtenden Faches. Miteinander wird die Nachhilfeschülerin gesucht und ein Termin vereinbart.
Die Liste mit den Schülerinnen, die Nachhilfe geben findet ihr auf HLW INTERN (Zugang haben nur Schülerinnen am Institut St. Josef mit Benutzername und Passwort)
Bezahlung
Die Nachhilfe ist aufgrund der Corona-Situation in diesem Schuljahr kostenlos. Die Schülerin, die Nachhilfe gibt wird von der Schule entschädigt. Abzurechnen mit dem Nachhilfeformular, das bei der Bildungsberaterin erhältlich ist und auch wieder abgegeben werden muss. Es können auch mehr Schülerinnen aus derselben Klasse die Nachhilfe in Anspruch nehmen.
Einbeziehen der unterrichtenden Lehrperson
Möglicher Austausch der Schülerin, die Nachhilfe in Anspruch nimmt, mit der unterrichtenden Lehrperson. Die unterrichtende Lehrperson muss über die Nachhilfe informiert werden, um festzustellen, ob eine Verbesserung der Leistung eingetreten ist.